An alle Vereinsmitglieder der Tennisabteilung SC Altenrheine


Liebe Mitglieder,

es war absehbar und es hat uns dennoch überrascht, wie
schnell die Öffnung von Sportanlagen erlaubt wird.
Wir öffnen unsere Anlage am Samstag , den 9 . Mai um 13.00 Uhr.


Den Freitag benötigen wir noch, um die
Schutzempfehlungen in der Praxis zu erproben und
Restarbeiten durchzuführen ( Hygienemaßnahmen,
Reinigung, Netze spannen etc.).


Das Land NRW hat mit der Coronaschutzverordnung vom
07.05.2020 den rechtlichen Rahmen geschaffen, ist aber wenig
konkret hinsichtlich der praktischen Umsetzung.
Verschiedene Sportverbände haben zudem Empfehlungen
veröffentlicht, die wir berücksichtigt haben.
Uns ist bewusst , dass das Tennisspielen unter den
gegebenen Einschränkungen auf den Sport reduziert wird.
Das Miteinander, das Gesellige abseits des Tennisplatzes
wird es erst einmal nicht geben können.
Mit der Öffnung können wir aber wenigstens den Sport
ausüben.
Es liegt auch an euch, Infektionen zu vermeiden und damit
einen Beitrag zurück zur Normalität zu leisten


Der Vorstand                                  Rheine, 07.05.2020

 

 Verhaltensregeln Tennisplatzbenutzung


>    zwingend namentliche Eintragung in die Platzbelegungsliste
>    Spielberechtigt sind nur Vereinsmitglieder
>    Zuschauer verboten
>    Doppel erlaubt unter Einbehaltung der Abstandsregeln
>    Lesen und akzeptieren der Regeln des Tennisverbands im Schaukasten
>    Betreten des Clubhaues verboten (außer Toilettenbenutzung)
>    Sprengen vor Spielbeginn
>    Platzpflege nach Spielende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
- - - Generalversammlung 2023: Freitag 31.03.2023 um 20:00 Uhr im Clubheim- - -
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